§ 1 Trainingsangebote

Für alle aktiven Mitglieder ist einmal pro Woche (nicht innerhalb der Schulferien) mindestens eine Trainingsstunde geplant.
Dies gilt für jede Tanzsportgruppe separat.

Für aktive Mitglieder, die in Turnierwettkämpfen für die TSG Erkelenz am Start sind, sollen zusätzliche Trainingseinheiten eingeplant werden.
Dies gilt nur im Rahmen der Haushaltsmöglichkeiten, und ist von Hallen- und Trainerangeboten abhängig.

§ 2 Musikanlagen

Die TSG Erkelenz stellt für den Trainingsbetrieb Musikanlagen zur Verfügung.
Die Organisation allgemein z.B. zur Musikanlagenweitergabe bzw. Anlagenaufbau obliegt dem Gruppentrainer bzw. dem Mannschaftsverantwortlichen.
Defekte an den Musikanlagen sind unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen damit für Abhilfe gesorgt werden kann.

§ 3 Besondere Vorkommnisse im Trainingsbetrieb

Besondere Vorkommnisse müssen dem Trainer/Vorstand unverzüglich mitgeteilt werden.
Hierzu zählen z.B.:
Diebstähle
Schäden in den Sporthallen insbesondere auch selbst verursachte Schäden.
Unfälle

§ 4 Teilnehmerlisten

Die Trainer müssen Teilnehmerlisten führen.
Alle Quartale sind diese dem Schatzmeister (dem Verantwortlichen für die Mitgliederliste) zuzustellen, zum Abgleich mit der Mitgliederliste.

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